17 Feb 2011
Ich habe doch ein Umtauschrecht – oder etwa nicht?
Wer kennt folgende Situation nicht: Man kauft einen beliebigen Artikel in einem Geschäft und wenn er einem nach ein paar Tagen dann doch nicht mehr gefällt, gibt man ihn einfach problemlos wieder zurück. Das ist schliesslich mein gutes Recht, werden jetzt viele denken. Doch Vorsicht, so einfach ist es nicht!
Dieses “Umtauschrecht” existiert im rechtlichen Sinne überhaupt nicht. Das vermeintliche Recht beruht auf einer reinen Kulanzleistung des Verkäufers, um seine Kunden zu binden und guten Service zu bieten, damit sie auch in Zukunft weiterhin bei ihm einkaufen.
Umtauschrecht immer zusichern lassen!
Kunden sollten sich bei jedem Kauf eines Produkts, welches sie möglicherweise doch noch umtauschen möchten, vom Verkäufer (z. B. auf dem Kassenbon) bestätigen lassen, dass ihnen diese freiwillige Leistung eingeräumt wird. Ein typischer Anwendungsfall wäre das berühmte doppelt vorhandene Geburtstagsgeschenk. Erst mit der Willenserklärung des Händlers kommt auch wirklich ein Rechtsanspruch zustande.
Die kleinen, aber feinen Unterschiede
Viele Kunden, aber oft auch Mitarbeiter, sind verunsichert, wenn es um Begriffe wie Umtauschrecht, Gewährleistung und Garantie geht. Es kommt häufig zu Verwechslungen oder eines wird als Synonym für die anderen Wörter verwendet. Die Gewährleistung (oder auch Sachmängelhaftung genannt) ist das im Gesetz verankerte Recht, dass ein Käufer davon ausgehen kann, ein neues Produkt mindestens zwei Jahre fehlerfrei nutzen zu können. Anderenfalls kann er es zurückgeben und hat einen Anspruch auf Nacherfüllung bzw. Reparatur, gefolgt von einem Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag oder einer Preisminderung.
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers (nicht des Verkäufers!) und bedeutet subjektiv, dass der entsprechende Artikel qualitativ so hochwertig verarbeitet ist, dass eine Fehlerfreiheit über die gesetzlichen 2 Jahre hinaus garantiert werden kann, was heutzutage oft bei Automobilherstellern so ist, die Ihren Kunden 7 Jahre Sorgenfreiheit und mehr garantieren.
Somit sollte sich jeder bei zukünftigen Anschaffungen sicher sein, ob er das Produkt auch wirklich haben möchte oder nicht und sich im Zweifelsfall ein Recht auf Rückgabe einräumen lassen. Für alles andere hat man bereits das Gesetz auf seiner Seite.
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